Essener Bürgerbegehren "kulturgutEssen" scheitert mangels Stimmen

Sie wollten Kulturinstitutionen wie Volkshochschule und Stadtarchiv, sowie Jugendmusikschule vor Personalabzug sichern, die Initiatoren zu einem Bürgerbegehren „kulturgutEssen“. Bereits im Vorfeld gab es rechtliche Bedenken, ob der Gegenstand des Begehrens wirksam durch eine Unterschriftensammlung erreicht werden könne. Nun hat es wohl auch an ausreichender Stimmbeteiligung gemangelt. 75 Stimmen fehlten zum erforderlichen Abstimmungsergebnis.
Am 25. April überreichten die Initiatoren des Bürgerbegehrens „kulturgutEssen“ dem Wahlamt Unterschriftslisten mit insgesamt 16.293 Unterschriften zur Prüfung. Diese ist am gestrigen Montag (6.5.) abgeschlossen worden.
Die Prüfung der Unterschriftslisten erbrachte folgendes Ergebnis: Die eingereichten 3.179 Unterschriftenlisten enthielten insgesamt 16.293 vollständig oder teilweise ausgefüllte und nicht gestrichene Unterschriftszeilen. Davon waren 13.574 gültig und 2.719 ungültig. Von den 2.719 nicht gültigen Unterschriften waren 821 nicht Bürger der Stadt Essen, 507 hatten doppelt oder mehrfach unterschrieben und 1.391 konnten wegen unvollständiger, falscher und/ oder unleserlicher Angaben nicht erkannt werden.
Die Zahl der gültigen Unterschriften ist mit 13.574 niedriger als die erforderliche Anzahl von 13.649. Das erforderliche Quorum wurde somit um 75 Unterschriften verfehlt. Das Quorum für ein Bürgerbegehren in Essen beträgt 3 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Bürger sind alle zur Kommunalwahl wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Essen. Es hätten somit 13.649 gültige Unterschriften zum Bürgerbegehren eingereicht werden müssen.
Über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wird der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29.05.2013 entscheiden. Das Begehren richtet sich gegen Personalkürzungen in Kultur-Einrichtungen.Am 25. April überreichten die Initiatoren des Bürgerbegehrens „kulturgutEssen“ dem Wahlamt Unterschriftslisten mit insgesamt 16.293 Unterschriften zur Prüfung. Diese ist am gestrigen Montag (6.5.) abgeschlossen worden.
Die Prüfung der Unterschriftslisten erbrachte folgendes Ergebnis: Die eingereichten 3.179 Unterschriftenlisten enthielten insgesamt 16.293 vollständig oder teilweise ausgefüllte und nicht gestrichene Unterschriftszeilen. Davon waren 13.574 gültig und 2.719 ungültig. Von den 2.719 nicht gültigen Unterschriften waren 821 nicht Bürger der Stadt Essen, 507 hatten doppelt oder mehrfach unterschrieben und 1.391 konnten wegen unvollständiger, falscher und/ oder unleserlicher Angaben nicht erkannt werden.
Die Zahl der gültigen Unterschriften ist mit 13.574 niedriger als die erforderliche Anzahl von 13.649. Das erforderliche Quorum wurde somit um 75 Unterschriften verfehlt. Das Quorum für ein Bürgerbegehren in Essen beträgt 3 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Bürger sind alle zur Kommunalwahl wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Essen. Es hätten somit 13.649 gültige Unterschriften zum Bürgerbegehren eingereicht werden müssen.
Über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wird der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 29.05.2013 entscheiden. Das Begehren richtet sich gegen Personalkürzungen in Kultur-Einrichtungen.
(stk., ü.Pm. Stadt Essen, Foto: Armin Thiemer)





